Der Service von Inkasso liegt im einfordern fälliger Summen von zahlungsunwilligen/zahlungsfälligen und/oder zahlungsunfälligen Personen, um den eingeforderten Betrag dem Gläubiger auszuzahlen, damit dieser weiterhin zahlungsfähig bleiben kann.

Der Schuldner wird per Post und/oder telefonisch angemahnt und erinnert seine Schulden zu bezahlen. Sollte es notwendig sein, führen Inkassobeauftragte mit dem Schuldner ein persönliches Gespräch, und informieren ihn ausführlich über die aktuelle Situation, und nennen auch die weiteren Folgen bei Nichtzahlung.

Sollte der Schuldner trotzdem weiterhin nicht zahlen können oder wollen, kann das Inkassobüro, nach Rücksprache mit dem Gläubiger, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Sollte ein vollstreckbarer Wert vorhanden sein (z.B. ein Haus), so kann eine Zwangsversteigerung durchgeführt werden.

Sollte dies der Fall sein, verfällt der durch die Versteigerung erzeugte Gewinn an den/die Gläubiger. Ist kein vollstreckbarer Wert vorhanden bzw. ist der Schuldenwert nicht so hoch um eine Zwangsvollsteckung durchführen zu können, werden materielle Werte gesucht, notiert und durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet.

Eine weitere Möglichkeit ist dass, das Inkassobüro Kreditsicherheiten verwaltet. Dies kann zum Beispiel die Bürgschaft sein, die jemand für den Schuldner übernimmt. Möglich ist es aber auch dass, der Schuldner seine Lebensversicherung oder ähnliches als Sicherheit zu hinterlegen.

Im Normalfall versucht der Inkassomitarbeiter allerdings eine Einigung mit dem Schuldner zu erzielen, und damit ohne viel Ärger und vorallem Gebühren an das fällige Geld zu kommen. So gibt es die Möglichkeit eine (neue) Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Der Schuldner würde seine Gesamtschuld also in meherern Raten bezahlen. So ergibt sich auf die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben wie eine private Krankenversicherung beizubehalten.

Dafür kann der Gläubiger aber unter Umständen einen Zinssatz verlangen, was allerdings nicht empfelenswert ist, da Zinsen wieder die Gesamtschulden erhöhen, und damit neue Probleme ergeben. Möglich ist auch ein Vergleich, im Rahmen einer Vergleichsverhandlung.

Hier vereinbart der Gläubiger mit dem Schuldner eine Abzahlung, in der, der Gläubiger allerdings nicht die Schulden zurückerhällt, sondern nur einen kleinen Satz (meistens 30-45%). Dies ermöglich allerdings, dass man der Gläubiger etwas Geld bekommt. Nach einer eventuellen Privatinsolvenz wäre das nicht der Fall. Aber auch Forderungsmanagement ist ein relevanter Bestandteil von der Produktpalette der Inkassounternehmen.

Ähnlich wie bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat auch ein Inkassounterehmen ein sehr komplexes Gescäftsgebaren. Es gibt sehr viel Know-How welchen auch aus rechtlicher Hinsicht in diesem Berufszweig eine große Rolle spielt.